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Karriere

Nach Bestehen deiner Laufbahnprüfung kannst du im Rahmen verfügbarer Stellen in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zum/zur »Steuersekretär/-in« (A6) ernannt werden. Dein Berufseinsatz kommt innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen in Betracht. Nach der beamtenrechtlichen Probezeit von drei Jahren kannst du auf Lebenszeit verbeamtet werden. In deiner Laufbahn hast du anschließend hervorragende Aufstiegschancen bis A9. Wenn du dich besonders qualifiziert hast, besteht außerdem die Möglichkeit in die Laufbahngruppe 2.1 aufzusteigen.

Die sächsische Steuerverwaltung bietet dir eine Vielzahl von abwechslungsreichen Möglichkeiten. Als Steuerbeamtin/Steuerbeamter der Laufbahngruppe 1.2 Steuerverwaltung kannst du verschiedene Aufgaben übernehmen:

Als Mitarbeiterin/Mitarbeiter bearbeitest du die eingereichten Steuererklärungen und setzt die zu zahlenden Steuern fest. Des Weiteren nimmst du rechtliche Prüfungen vor.  Außerdem unterstützt du die Sachbearbeiter bei der Bearbeitung der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- sowie Gewinnfeststellungserklärungen.

Im Bereich der Finanzkasse verbuchst und überwachst du den Zahlungsverkehr.

Im Einheitlichen Erhebungsbezirk besteht deine Aufgabe darin, als Vollziehungsbeamtin/Vollziehungsbeamter die Steuerschulden säumiger Steuerpflichtiger durch Aufforderung zur Zahlung bzw. Pfändung einzuziehen. Im Innendienst unterstützt du die Sachbearbeiter bei der Zwangsvollstreckung.

Als Lohnsteueraußenprüferin/Lohnsteueraußenprüfer bist du häufig unterwegs und prüfst, ob die Betriebe für ihre Arbeitnehmer die Lohnsteuer korrekt an das Finanzamt abgeführt haben.

Deine umfassende steuerrechtliche Ausbildung erlaubt es, dass du auch in vielen anderen Arbeitsgebieten, wie in der Bewertungsstelle, Grunderwerbsteuerstelle oder in der Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle der Finanzämter eingesetzt werden kannst. So bist du z. B. in der Bewertungsstelle dafür verantwortlich,  die Einheitswerte für den Grundbesitz festzustellen, welche ihrerseits wiederum Bemessungsgrundlage für andere Steuerarten sind.

Nach der Einstellung werden im Rahmen verfügbarer Stellen Beförderungen möglich. Der Zeitpunkt der Beförderung in das jeweils nächsthöhere Amt hängt von der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Beamtin/des Beamten ab.

Für besonders befähigte und qualifizierte Beamtinnen/Beamte besteht die Möglichkeit, in die Laufbahngruppe 2.1 Steuerverwaltung aufzusteigen.

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