Hauptinhalt

Studium Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)

Das Wichtigste in Kürze

  • Studiendauer: drei Jahre
  • Voraussetzung: eine Schulbildung/Ausbildung, die zum Fachhochschulstudium berechtigt
  • Studienbeginn: im September des darauffolgenden Jahres
  • Vergütung Brutto: während des Studiums mind. 1.433,00 Euro
  • Gehalt nach Übernahme: mind. 2.995,00 Euro

Eingestellt werden kann, wer

  • eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG) besitzt und
  • zum Einstellungsbeginn das 42. Lebensjahr noch nicht beendet hat (§ 7 SächsBG).

Während des gesamten Studiums erhältst du Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich brutto 1.433,69 EUR (Stand: 1. Dezember 2022). Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anwärter einen Familienzuschlag (z. B. für verheiratete Anwärter) und vermögenswirksame Leistungen (bei entsprechender Anlageform, z. B. Bausparvertrag).

Der Anspruch auf monatliche Anwärterbezüge wird im Freistaat Sachsen gemäß § 8 SächsBesG um 0,5 vom Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt. Die Bezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfalle besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge. 

Nach Abschluss der Ausbildung wird eine Besoldung in der Besoldungsgruppe A9 gezahlt. Dies entspricht bei einem vollzeitbeschäftigten, ledigen Berufseinsteiger 2.995 EUR (brutto). Hinzu kommen ggf. vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 6,65 Euro (brutto) monatlich.

Noch mehr Informationen über den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber findest du hier: 

Die Vorlesungen während des Fachstudiums werden von einem aufgeschlossenen, erfahrenen und qualifizierten Dozententeam erteilt. Hierfür stehen ansprechende Lehrsäle mit modernster Technik zur Verfügung, um ein Optimum an Lernerfolgen zu erzielen. Nähere Informationen zur Hochschule Meißen (FH) finden Sie unter https://www.hsf.sachsen.de/.

Während der berufspraktischen Studienzeiten werden nach einem Ausbildungsplan verschiedene Arbeitsgebiete (z. B. im Landesamt für Steuern und Finanzen: Bezügestelle, Haushalt, Hauptkasse, Rechtsabteilung) durchlaufen. Zusätzlich finden dienstbegleitende Lehrveranstaltungen statt. Diese dienen dem Zweck, Ihre bis dahin erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zu üben.

Den Absolventen des Studiengangs Staatsfinanzverwaltung bieten sich vielfältige Berufschancen für anspruchsvolle Verwaltungstätigkeiten im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung, des Immobilien- und Baumanagements sowie des Haushalts-, Organisations- und Personalmanagements.

In Betracht kommt zum Beispiel ein Einsatz beim Landesamt für Steuern und Finanzen als einem zentralen Dienstleister, der unter anderem zuständig ist für

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge und sonstigen Geldleistungen der Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten und Richter sowie Pensionäre des Freistaates Sachsen,
  • die Erledigung aller Buchungsgeschäfte und Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs sowie
  • die juristische Vertretung des Freistaates Sachsen in Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten.

Um ganz andere Aufgaben geht es bei den Staatsbetrieben Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Zentrales Flächenmanagement Sachsen. Hier befassen sich die Absolventen des Studiengangs Staatsfinanzverwaltung im Rahmen der Liegenschafts- und Vermögensverwaltung staatlicher Einrichtungen zum Beispiel mit

  • der Ausübung der Eigentümerbefugnisse für staatliche Liegenschaften (Grundstücksverkehr, Grundstücksverwaltung, Grundstücksbewirtschaftung) und
  • der räumlichen Unterbringung staatlicher Behörden und sonstiger nicht rechtsfähiger Landeseinrichtungen.

Vielfältige Aufgaben können auch im Finanzministerium wahrgenommen werden.

Darüber hinaus eröffnet der Studienabschluss die Möglichkeit, in anderen staatlichen sowie kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Haushalt, Personal oder Organisation tätig zu werden.

Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

An der Hochschule Meißen (FH) finden Studierende mit Schwerbehinderung die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z. B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder Einsatz elektronischer/technischer Hilfsmittel) den Erfolg des Studiums. Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Studierenden mit Schwerbehinderung in die Hochschule Meißen (FH). Dies gilt selbstverständlich auch für die berufspraktischen Studienzeiten in den jeweiligen Finanzämtern.

Eine Schwerbehinderung ist deshalb kein Hindernis, sich um ein Studium in der Steuerverwaltung zu bewerben.

zurück zum Seitenanfang