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Ausbildungsablauf

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und besteht aus fachtheoretischen sowie berufspraktischen Ausbildungszeiten. Der theoretische Unterricht (Dauer insgesamt 8 Monate) wechselt sich mit Zeiten der praktischen Ausbildung in einem Finanzamt ab. Der Unterricht findet am Fachbereich Finanzen des Ausbildungszentrums Bobritzsch (Landkreis Mittelsachsen) statt, das über moderne Technik verfügt, um ein Optimum an Lernerfolgen zu erzielen. Der Unterricht im Ausbildungszentrum Bobritzsch wird von einem aufgeschlossenen, erfahrenen und qualifizierten Dozententeam erteilt. Nähere Informationen zum Ausbildungszentrum Bobritzsch finden Sie unter http://www.justiz.sachsen.de/abzb.

Während der praktischen Ausbildung durchläufst du nach einem individuellen Ausbildungsplan verschiedene Arbeitsgebiete eines Finanzamtes (z. B. Veranlagung, Bewertung, Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk). Zusätzlich finden dienstbegleitende Ausbildungsarbeitsgemeinschaften statt. Diese dienen dem Zweck, deine bis dahin erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zu üben.

Die Ausbildung beginnt jährlich am 1. September. Zu Beginn wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und zum/zur Steueranwärter/in ernannt. Die Steuerbeamtenausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht. Die bestandene Laufbahnprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung »Finanzwirt/Finanzwirtin« zu führen. Mit Aushändigung des Prüfungszeugnisses endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis nach beendeter Ausbildung besteht nicht.

 

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