Karriere
Nach Bestehen deiner Laufbahnprüfung kannst du im Rahmen verfügbarer Stellen in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zum/zur »Steuerinspektor/-in« (A9) ernannt werden. Dein Berufseinsatz kommt innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen in Betracht. Nach der beamtenrechtlichen Probezeit von drei Jahren kannst du auf Lebenszeit verbeamtet werden. In deiner Laufbahn hast du anschließend Aufstiegschancen bis A13. Wenn du dich besonders qualifiziert hast, besteht außerdem die Möglichkeit in die Laufbahngruppe 2.2 aufzusteigen.
Die sächsische Steuerverwaltung bietet eine Vielzahl von abwechslungsreichen Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Steuerbeamtin/Steuerbeamter der Laufbahngruppe 2.1 kannst du im Finanzamt verschiedene Aufgaben übernehmen:
Als Sachbearbeiter/in ist dir ein festes Aufgabengebiet zur alleinigen Verantwortung zugeteilt. In diesem Bereich besteht deine Aufgabe darin, die eingereichten Steuererklärungen zu prüfen, juristisch zu werten und die zu zahlenden Steuern festzusetzen. Außerdem bist du für die Festsetzung von Vorauszahlungen, die Bearbeitung von Einsprüchen und sonstigen Schriftwechsel mit dem Steuerzahler zuständig.
Im Einheitlichen Erhebungsbezirk besteht deine Aufgabe darin, die Steuerschulden säumiger Steuerzahler einzuziehen. Hierfür erteilst du Vollstreckungsaufträge an den Vollziehungsbeamten und betreibst die Zwangsvollstreckung durch Pfändung von Forderungen und anderen Vermögenswerten des Zahlungsschuldners.
Darüber hinaus prüfst und entscheidest du im Einheitlichen Erhebungsbezirk, ob die Voraussetzungen für eine Stundung oder den Erlass von Steuerschulden vorliegen.
In der Bußgeld- und Strafsachenstelle bist du dafür zuständig, dass potenzielle Steuerhinterziehung bestraft bzw. bei größeren Delikten gerichtlich geahndet wird.
Im Außendienst überprüfst du als Betriebs- bzw. Umsatzsteuersonderprüfer/in vor Ort die Steuererklärungen und Bilanzen von Unternehmen und ermittelst den tatsächlichen Sachverhalt. Du erhältst Einblicke in die betrieblichen Buchführungsunterlagen (Ein- und Ausgangsrechnungen, Bankbelege, Lohnkonten etc.) sowie in den privaten Lebensbereich des Steuerbürgers.
In der Rechtsbehelfsstelle bearbeitest du eingegangene Einsprüche gegen Steuerbescheide, die im Veranlagungsbezirk nicht abschließend erledigt werden konnten. Du erlässt Einspruchsentscheidungen und bereitest finanzgerichtliche Verfahren bis hin zum Bundesfinanzhof vor.
Deine umfassende steuerrechtliche Ausbildung erlaubt es, dass du zusätzlich in vielen weiteren Arbeitsgebieten eingesetzt werden kannst. Vielseitige Aufgaben kannst du auch im Landesamt für Steuern und Finanzen und im Finanzministerium zu erfüllen.
Nach der Einstellung werden im Rahmen verfügbarer Stellen Beförderungen möglich. Der Zeitpunkt der Beförderung in das jeweils nächsthöhere Amt hängt von der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Beamten ab.
Beamte, die sich bewährt haben und nach Persönlichkeit und Leistung zum Vorgesetzten geeignet sind, können zu Sachgebietsleitern bestellt werden.