Karriere
Der erfolgreiche Abschluss der dreijährigen Ausbildung berechtigt die Berufsbezeichnung Verwaltungsfachangestellte/r in der Landes- und Kommunalverwaltung zu führen. Nach dem Sächsischen Beamtengesetz besteht die Möglichkeit zu einer Übernahme in das Beamtenverhältnis. Ein Anspruch auf Übernahme in ein Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis besteht nicht.
Ein Berufseinsatz kommt je nach Bedarf innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen in Betracht.
Nach der Einstellung werden im Rahmen verfügbarer Stellen Beförderungen möglich. Der Zeitpunkt der Beförderung in das jeweils nächsthöhere Amt hängt von der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bediensteten/des Bediensteten ab.